Möchten Sie eine Tatortreinigung in der Region Kaltenbrunn oder in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen, Barmsee, Lautersee oder Farchant durchführen lassen? Unsere Auftraggeber sind private Kunden, Behörden und Hausverwaltungen.
Sie erhalten ein Gutachter-Zertifikat, das die dauerhafte Geruchsneutralisation garantiert. Zum Beispiel bei Verwesungsgeruch oder anderen Gerüchen im Wohnbereich. Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Festpreis-Garantie. Wir können Ihnen in der Regel schnell einen Termin nennen, an dem die Arbeiten durchgeführt werden können.
Durch jahrelange Erfahrung arbeiten wir schnell, fachgerecht und zielführend. Es liegt auch in unserem Interesse, einen Auftrag möglichst schnell und gewissenhaft durchzuführen. Auf unseren Fahrzeugen ist keine Werbung vorhanden und kein Firmenname sichtbar, um ein diskretes Auftreten zu gewährleisten.
Wir beseitigen für Sie alle Spuren und Gerüche nach einem Leichenfund in Wohnräumen oder Kraftfahrzeugen. Bei Suizid, Unfall oder Leichenfund mit längerer Leichenliegenzeit. Wir reinigen für Sie selbstverständlich auch Tatorte ohne kriminellen Hintergrund. Zum Beispiel, wenn eine verstorbene Person über Tage oder Wochen unbemerkt in einer Wohnung gelegen hat. Die Anfahrt nach Kaltenbrunn und im Umkreis von 50km um Kaltenbrunn ist kostenlos.
Tatortreinigung: Kaltenbrunn
Postleitzahl: 82467
Telefonvorwahl: 08821
Gemeindeschlüssel: 09180117
Anfahrt nach Kaltenbrunn und Umkreis: kostenlos
Alle sichtbaren Spuren werden beseitigt. Betroffene Bereiche werden sorgfältig gereinigt. Kontaminierte Möbel und Teppiche entsorgen wir für Sie. Wohnraumsanierung auf Wunsch.
Geruchsneutralisation in Wohnung und Haus: Verwesungsgeruch nach Leichenfund, Nikotingeruch und andere unangenehme Gerüche werden dauerhaft beseitigt. Mit Garantie.
Wir räumen Messiwohnungen mit oder ohne Leichenfund, und bringen alle Räume wieder in einen bewohnbaren Zustand. Damit die Wohnräume schnell wieder vermietet werden können.
Bei der Coronavirus-Desinfektion / Raumdesinfektion werden Coronaviren und andere Krankheitserreger abgetötet. Die Coronadesinfektion wird bei einer lokal begrenzten Pandemie durchgeführt.
Raumdesinfektion: Desinfiziert werden Verkaufsräume, Büros, Großraumbüros. Alle Bereiche auf Kreuzfahrtschiffen, in Zügen sowie in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs. Öffentliche Einrichtungen, Wohnheime, Altenheime/Seniorenheime, Gefängniszellen im Strafvollzug, Großküchen, Hallen sowie alle öffentlich zugänglichen Bereiche.
Covid 19 Wohnung Desinfektion: Die Raumdesinfektion wird häufig von Privatpersonen in Auftrag gegeben, um eine Wohnung oder ein Haus gründlich zu desinfizieren. Zum Beispiel bei Allergien von Personen. Oder beim Verdacht, dass Viren oder andere Erreger im Wohnbereich vorhanden sind.
Für eine fachkundige Leichenfundort- oder Tatortreinigung werden verschiedene, in diesem Bereich bewährte Reinigungsmittel und Geräte benötigt. Für diesen Arbeitsbereich ausgebildete Mitarbeiter arbeiteten üblicherweise mit folgendem: hochwertige Desinfektionsmittel, Raumvernebler, biologische Mittel, Chlor oder sanfte Chlorlauge, elektronische Geruchsneutralisatoren, sichere Transport-Behälter und weitere Mittel. Nach einer längeren Liegezeit eines Verstorbenen wird standardmäßig eine effektive Geruchsneutralisation durchgeführt. Somit können alle unerwünschten Gerüche in den gereinigten Wohnräumen anhaltend entfernt werden.
Die zu reinigenden Räume sind sofort im Anschluss der Tatort-Reinigung bedenkenfrei vermietbar oder veräußerbar. Gereinigt werden bei einer Leichenfundortreinigung üblicherweise Rußpulver der Kriminalpolizei, Erbrochenes, Leichenflüssigkeit, Blut oder Exkremente sowie dergleichen. Bettwanzen, Motten, Speckkäfer und Leichenmaden sowie alle anderen Schädlinge werden, falls erforderlich, im Verlauf der Tatortreinigung durch eine Schädlingsbekämpfung nachhaltig beseitigt.
Eine Leichenfundort- oder Tatortreinigung wird z.B. in folgenden Fällen ausgeführt: wenn Verstorbene viele Tage oder Wochen an einem Ort gelegen haben, bei Suizid, an Unfallorten mit verletzten Personen, bei Verkehrsunfall, bei versuchtem Suizid und ähnliche Gegebenheiten. Fragen Sie uns einfach.
Ja. Nach der Reinigung sind ihre Wohnräume sofort uneingeschränkt nutzbar. Sie können die gereinigten und desinfizierten Bereiche umgehend bewohnen, vermieten oder verkaufen.
Wir beraten Sie kostenlos.