Möchten Sie eine Tatortreinigung in der Region Langmühle oder in der Nähe von Lemberg, Ruppertsweiler, Ruhbank oder Erlenbrunn durchführen lassen? Unsere Auftraggeber sind private Kunden, Behörden und Hausverwaltungen.
Sie erhalten ein Gutachter-Zertifikat, das die dauerhafte Geruchsneutralisation garantiert. Zum Beispiel bei Verwesungsgeruch oder anderen Gerüchen im Wohnbereich. Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Festpreis-Garantie. Wir können Ihnen in der Regel schnell einen Termin nennen, an dem die Arbeiten durchgeführt werden können.
Durch jahrelange Erfahrung arbeiten wir schnell, fachgerecht und zielführend. Es liegt auch in unserem Interesse, einen Auftrag möglichst schnell und gewissenhaft durchzuführen. Auf unseren Fahrzeugen ist keine Werbung vorhanden und kein Firmenname sichtbar, um ein diskretes Auftreten zu gewährleisten.
Wir beseitigen für Sie alle Spuren und Gerüche nach einem Leichenfund in Wohnräumen oder Kraftfahrzeugen. Bei Suizid, Unfall oder Leichenfund mit längerer Leichenliegenzeit. Wir reinigen für Sie selbstverständlich auch Tatorte ohne kriminellen Hintergrund. Zum Beispiel, wenn eine verstorbene Person über Tage oder Wochen unbemerkt in einer Wohnung gelegen hat. Die Anfahrt nach Langmühle und im Umkreis von 50km um Langmühle ist kostenlos.
Tatortreinigung: Langmühle
Postleitzahl: 66969
Telefonvorwahl: 06331
Gemeindeschlüssel: 07340028
Anfahrt nach Langmühle und Umkreis: kostenlos
Alle sichtbaren Spuren werden beseitigt. Betroffene Bereiche werden sorgfältig gereinigt. Kontaminierte Möbel und Teppiche entsorgen wir für Sie. Wohnraumsanierung auf Wunsch.
Geruchsneutralisation in Wohnung und Haus: Verwesungsgeruch nach Leichenfund, Nikotingeruch und andere unangenehme Gerüche werden dauerhaft beseitigt. Mit Garantie.
Wir räumen Messiwohnungen mit oder ohne Leichenfund, und bringen alle Räume wieder in einen bewohnbaren Zustand. Damit die Wohnräume schnell wieder vermietet werden können.
Bei der Coronavirus-Desinfektion / Raumdesinfektion werden Coronaviren und andere Krankheitserreger abgetötet. Die Coronadesinfektion wird bei einer lokal begrenzten Pandemie durchgeführt.
Raumdesinfektion: Desinfiziert werden Verkaufsräume, Büros, Großraumbüros. Alle Bereiche auf Kreuzfahrtschiffen, in Zügen sowie in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs. Öffentliche Einrichtungen, Wohnheime, Altenheime/Seniorenheime, Gefängniszellen im Strafvollzug, Großküchen, Hallen sowie alle öffentlich zugänglichen Bereiche.
Covid 19 Wohnung Desinfektion: Die Raumdesinfektion wird häufig von Privatpersonen in Auftrag gegeben, um eine Wohnung oder ein Haus gründlich zu desinfizieren. Zum Beispiel bei Allergien von Personen. Oder beim Verdacht, dass Viren oder andere Erreger im Wohnbereich vorhanden sind.
Erbrochenes, Schädlinge am Leichenfundort, "Leichenwasser" oder Exkremente sowie vergleichbare Spuren werden bei einer Leichenfundort- oder Tatortreinigung rückstandsfrei beseitigt. Sofort nach einer Reinigung und Wohnraumdesinfektion sind ihre Wohnräume bedenkenlos vermietbar oder verpachtbar.
Je nach Gefahrenlage kommen verschiedene, in diesem Bereich anerkannte Arbeitsgeräte und Reiniger zur Anwendung, um eine tiefgreifende Leichenfundort- oder Tatortreinigung: Chlor oder Chlorlauge, biologische Mittel, diverse Desinfektionsmittel, Gewebesauger, Desinfektionsnebler sowie ähnliche Mittel wenn erforderlich. Bei einer evtl. unausweichlichen Wohnraum-Instandsetzung (häufig bei Kontamination durch Leichenflüssigkeit) können von der Firma AS Tatortreinigung auf ihren Wunsch folgende Dienstleistungen gleich mit durchgeführt werden: Entsorgung kontaminierter Gegenstände, Entfernung von Wandverkleidungen, Entfernung von kontaminiertem Estrich, Entfernung von Mauerwerk oder Reparatur von Sanitäranlagen sowie auch andere notwendige Arbeiten. Einfach ausgedrückt: Wir werden ihre Immobilie von A bis Z bewohnbar machen, wenn Sie das wünschen. Bei längerer Leichenliegezeit wird immer eine effektive Geruchs-Neutralisation durchgeführt. Dadurch werden alle unerwünschten Gerüche in ihren gereinigten Räumen anhaltend entfernt.
Bei möglichem Schädlingsbefall im Wohnbereich, zum Beispiel bei einem Leichenfund mit längerer Liegezeit, wird im Wohnbereich eine Schädlings-Bekämpfung vollzogen.
Ja. Nach der Reinigung sind ihre Wohnräume sofort uneingeschränkt nutzbar. Sie können die gereinigten und desinfizierten Bereiche umgehend bewohnen, vermieten oder verkaufen.
Wir beraten Sie kostenlos.