Möchten Sie eine Tatortreinigung in der Region Laubach oder in der Nähe von Koblenz, Güls, Asterstein oder Ehrenbreitstein durchführen lassen? Unsere Auftraggeber sind private Kunden, Behörden und Hausverwaltungen.
Sie erhalten ein Gutachter-Zertifikat, das die dauerhafte Geruchsneutralisation garantiert. Zum Beispiel bei Verwesungsgeruch oder anderen Gerüchen im Wohnbereich. Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Festpreis-Garantie. Wir können Ihnen in der Regel schnell einen Termin nennen, an dem die Arbeiten durchgeführt werden können.
Durch jahrelange Erfahrung arbeiten wir schnell, fachgerecht und zielführend. Es liegt auch in unserem Interesse, einen Auftrag möglichst schnell und gewissenhaft durchzuführen. Auf unseren Fahrzeugen ist keine Werbung vorhanden und kein Firmenname sichtbar, um ein diskretes Auftreten zu gewährleisten.
Wir beseitigen für Sie alle Spuren und Gerüche nach einem Leichenfund in Wohnräumen oder Kraftfahrzeugen. Bei Suizid, Unfall oder Leichenfund mit längerer Leichenliegenzeit. Wir reinigen für Sie selbstverständlich auch Tatorte ohne kriminellen Hintergrund. Zum Beispiel, wenn eine verstorbene Person über Tage oder Wochen unbemerkt in einer Wohnung gelegen hat. Die Anfahrt nach Laubach und im Umkreis von 50km um Laubach ist kostenlos.
Tatortreinigung: Laubach
Postleitzahl: 56068
Telefonvorwahl: 0261
Gemeindeschlüssel: 07111000
Anfahrt nach Laubach und Umkreis: kostenlos
Alle sichtbaren Spuren werden beseitigt. Betroffene Bereiche werden sorgfältig gereinigt. Kontaminierte Möbel und Teppiche entsorgen wir für Sie. Wohnraumsanierung auf Wunsch.
Geruchsneutralisation in Wohnung und Haus: Verwesungsgeruch nach Leichenfund, Nikotingeruch und andere unangenehme Gerüche werden dauerhaft beseitigt. Mit Garantie.
Wir räumen Messiwohnungen mit oder ohne Leichenfund, und bringen alle Räume wieder in einen bewohnbaren Zustand. Damit die Wohnräume schnell wieder vermietet werden können.
Bei der Coronavirus-Desinfektion / Raumdesinfektion werden Coronaviren und andere Krankheitserreger abgetötet. Die Coronadesinfektion wird bei einer lokal begrenzten Pandemie durchgeführt.
Raumdesinfektion: Desinfiziert werden Verkaufsräume, Büros, Großraumbüros. Alle Bereiche auf Kreuzfahrtschiffen, in Zügen sowie in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs. Öffentliche Einrichtungen, Wohnheime, Altenheime/Seniorenheime, Gefängniszellen im Strafvollzug, Großküchen, Hallen sowie alle öffentlich zugänglichen Bereiche.
Covid 19 Wohnung Desinfektion: Die Raumdesinfektion wird häufig von Privatpersonen in Auftrag gegeben, um eine Wohnung oder ein Haus gründlich zu desinfizieren. Zum Beispiel bei Allergien von Personen. Oder beim Verdacht, dass Viren oder andere Erreger im Wohnbereich vorhanden sind.
Für eine wirkungsvolle Tatortreinigung werden verschiedene effektive Reinigungsmittel und Spezialgeräte benutzt. Das ausgebildete und erfahrene Personal arbeitet in der Regel mit folgendem: diverse Desinfektionsmittel, Desinfektionsnebler, sanfte biologische Reinigungsmittel, Chlor oder Chlorlauge, elektronische Geruchsneutralisatoren und weitere Mittel. Im Falle einer langen Liegezeit eines Verstorbenen wird standardmäßig eine effektive Geruchsneutralisation durchgeführt. Hierbei können alle unerwünschten Gerüche in den gereinigten Räumen dauerhaft beseitigt werden.
Im Anschluss an eine abgeschlossene Tatortreingung können Sie ihre Wohnräume oder Immobilie bedenkenlos vermieten oder bewohnen. Rußpulver der Polizei, Erbrochenes, Leichenwasser oder Blut und auch alle sonstigen Spuren werden während einer Leichenfundort-Reinigung vollständig hygienisch entfernt.
Bei möglichem Schädlingsbefall im Wohnbereich, zum Beispiel dann, wenn ein Verstorbener über mehrere Tage oder Wochen unbemerkt gelegen hat, wird im gesamten Wohnbereich eine professionelle Bekämfung der Schädlinge vollzogen. Eine Unfall- oder Tatortreinigung wird z.B. in folgenden Fällen ausgeführt: an Leichenfundorten mit oder ohne kriminellen Hintergrund, bei Suizid, an einem Unfallort mit Verletzten, bei Verkehrsunfall und vergleichbare Umstände. Bitte fragen Sie uns einfach, ob wir der richtige Ansprechpartner sind.
Ja. Nach der Reinigung sind ihre Wohnräume sofort uneingeschränkt nutzbar. Sie können die gereinigten und desinfizierten Bereiche umgehend bewohnen, vermieten oder verkaufen.
Wir beraten Sie kostenlos.