Möchten Sie eine Tatortreinigung in der Region Münchweiler oder in der Nähe von Gonbach, Heinzenthal, Alsenbrück-Langmeil oder Lohnsfeld durchführen lassen? Unsere Auftraggeber sind private Kunden, Behörden und Hausverwaltungen.
Sie erhalten ein Gutachter-Zertifikat, das die dauerhafte Geruchsneutralisation garantiert. Zum Beispiel bei Verwesungsgeruch oder anderen Gerüchen im Wohnbereich. Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Festpreis-Garantie. Wir können Ihnen in der Regel schnell einen Termin nennen, an dem die Arbeiten durchgeführt werden können.
Durch jahrelange Erfahrung arbeiten wir schnell, fachgerecht und zielführend. Es liegt auch in unserem Interesse, einen Auftrag möglichst schnell und gewissenhaft durchzuführen. Auf unseren Fahrzeugen ist keine Werbung vorhanden und kein Firmenname sichtbar, um ein diskretes Auftreten zu gewährleisten.
Wir beseitigen für Sie alle Spuren und Gerüche nach einem Leichenfund in Wohnräumen oder Kraftfahrzeugen. Bei Suizid, Unfall oder Leichenfund mit längerer Leichenliegenzeit. Wir reinigen für Sie selbstverständlich auch Tatorte ohne kriminellen Hintergrund. Zum Beispiel, wenn eine verstorbene Person über Tage oder Wochen unbemerkt in einer Wohnung gelegen hat. Die Anfahrt nach Münchweiler und im Umkreis von 50km um Münchweiler ist kostenlos.
Tatortreinigung: Münchweiler
Postleitzahl: 67728
Telefonvorwahl: 06302
Gemeindeschlüssel: 07333048
Anfahrt nach Münchweiler und Umkreis: kostenlos
Alle sichtbaren Spuren werden beseitigt. Betroffene Bereiche werden sorgfältig gereinigt. Kontaminierte Möbel und Teppiche entsorgen wir für Sie. Wohnraumsanierung auf Wunsch.
Geruchsneutralisation in Wohnung und Haus: Verwesungsgeruch nach Leichenfund, Nikotingeruch und andere unangenehme Gerüche werden dauerhaft beseitigt. Mit Garantie.
Wir räumen Messiwohnungen mit oder ohne Leichenfund, und bringen alle Räume wieder in einen bewohnbaren Zustand. Damit die Wohnräume schnell wieder vermietet werden können.
Bei der Coronavirus-Desinfektion / Raumdesinfektion werden Coronaviren und andere Krankheitserreger abgetötet. Die Coronadesinfektion wird bei einer lokal begrenzten Pandemie durchgeführt.
Raumdesinfektion: Desinfiziert werden Verkaufsräume, Büros, Großraumbüros. Alle Bereiche auf Kreuzfahrtschiffen, in Zügen sowie in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs. Öffentliche Einrichtungen, Wohnheime, Altenheime/Seniorenheime, Gefängniszellen im Strafvollzug, Großküchen, Hallen sowie alle öffentlich zugänglichen Bereiche.
Covid 19 Wohnung Desinfektion: Die Raumdesinfektion wird häufig von Privatpersonen in Auftrag gegeben, um eine Wohnung oder ein Haus gründlich zu desinfizieren. Zum Beispiel bei Allergien von Personen. Oder beim Verdacht, dass Viren oder andere Erreger im Wohnbereich vorhanden sind.
In Abhängigkeit der Lage kommen verschiedenste anerkannte Reiniger und Spezialgeräte zum Einsatz für die fachgerechte Leichenfundortreinigung: hochwertige Desinfektionsmittel, Raumvernebler, biologische Reinigungsmittel, Chlorlauge, Geruchsneutralisatoren, sichere Transport-Behälter sowie ähnliche Mittel. Bei längerer Leichenliegezeit wird standardmäßig eine effektive Geruchsneutralisation durchgeführt. Im Zuge dessen werden alle unerwünschten Gerüche in den Räumen anhaltend beseitigt.
Die zu reinigenden Räumlichkeiten können nach der Tatort-Reinigung völlig bedenkenlos vermietet oder verkauft werden.
Beseitigt werden bei einer Leichenfundortreinigung unter anderem Erbrochenes, Schädlinge am Leichenfundort, Leichenflüssigkeit, Exkremente oder Fingerabdruckpulver der Kriminalpolizei sowie alle vergleichbaren Spuren. Sollte eine Schädlingsbekämpfung angeraten sein, dann beseitigen wir im Zuge der Tatortreinigung selbstverständlich auch Fliegen, Küchenschaben, Käfer und Ratten etc..
Wir führen Unfall- oder Tatortreinigungen überwiegend in folgender Sachlage durch: bei Suizid, an Tatorten, an einem Unfallort, bei versuchtem Suizid, wenn Verstorbene mehrere Tage oder Wochen an einem Ort gelegen haben und bei ähnlichen Gegebenheiten. Bitte fragen Sie uns einfach.
Ja. Nach der Reinigung sind ihre Wohnräume sofort uneingeschränkt nutzbar. Sie können die gereinigten und desinfizierten Bereiche umgehend bewohnen, vermieten oder verkaufen.
Wir beraten Sie kostenlos.