Möchten Sie eine Tatortreinigung in der Region Niederpöcking oder in der Nähe von Pöcking, Berg, Söcking oder Starnberg durchführen lassen? Unsere Auftraggeber sind private Kunden, Behörden und Hausverwaltungen.
Sie erhalten ein Gutachter-Zertifikat, das die dauerhafte Geruchsneutralisation garantiert. Zum Beispiel bei Verwesungsgeruch oder anderen Gerüchen im Wohnbereich. Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Festpreis-Garantie. Wir können Ihnen in der Regel schnell einen Termin nennen, an dem die Arbeiten durchgeführt werden können.
Durch jahrelange Erfahrung arbeiten wir schnell, fachgerecht und zielführend. Es liegt auch in unserem Interesse, einen Auftrag möglichst schnell und gewissenhaft durchzuführen. Auf unseren Fahrzeugen ist keine Werbung vorhanden und kein Firmenname sichtbar, um ein diskretes Auftreten zu gewährleisten.
Wir beseitigen für Sie alle Spuren und Gerüche nach einem Leichenfund in Wohnräumen oder Kraftfahrzeugen. Bei Suizid, Unfall oder Leichenfund mit längerer Leichenliegenzeit. Wir reinigen für Sie selbstverständlich auch Tatorte ohne kriminellen Hintergrund. Zum Beispiel, wenn eine verstorbene Person über Tage oder Wochen unbemerkt in einer Wohnung gelegen hat. Die Anfahrt nach Niederpöcking und im Umkreis von 50km um Niederpöcking ist kostenlos.
Tatortreinigung: Niederpöcking
Postleitzahl: 82343
Telefonvorwahl: 08157
Gemeindeschlüssel: 09188137
Anfahrt nach Niederpöcking und Umkreis: kostenlos
Alle sichtbaren Spuren werden beseitigt. Betroffene Bereiche werden sorgfältig gereinigt. Kontaminierte Möbel und Teppiche entsorgen wir für Sie. Wohnraumsanierung auf Wunsch.
Geruchsneutralisation in Wohnung und Haus: Verwesungsgeruch nach Leichenfund, Nikotingeruch und andere unangenehme Gerüche werden dauerhaft beseitigt. Mit Garantie.
Wir räumen Messiwohnungen mit oder ohne Leichenfund, und bringen alle Räume wieder in einen bewohnbaren Zustand. Damit die Wohnräume schnell wieder vermietet werden können.
Bei der Coronavirus-Desinfektion / Raumdesinfektion werden Coronaviren und andere Krankheitserreger abgetötet. Die Coronadesinfektion wird bei einer lokal begrenzten Pandemie durchgeführt.
Raumdesinfektion: Desinfiziert werden Verkaufsräume, Büros, Großraumbüros. Alle Bereiche auf Kreuzfahrtschiffen, in Zügen sowie in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs. Öffentliche Einrichtungen, Wohnheime, Altenheime/Seniorenheime, Gefängniszellen im Strafvollzug, Großküchen, Hallen sowie alle öffentlich zugänglichen Bereiche.
Covid 19 Wohnung Desinfektion: Die Raumdesinfektion wird häufig von Privatpersonen in Auftrag gegeben, um eine Wohnung oder ein Haus gründlich zu desinfizieren. Zum Beispiel bei Allergien von Personen. Oder beim Verdacht, dass Viren oder andere Erreger im Wohnbereich vorhanden sind.
Eine Leichenfundortreinigung wird üblicherweise in folgenden Fällen vorgenommen: an einem Unfallort, bei Suizidversuch, an einem Tatort, bei Suizid, an Leichenfundorten mit oder ohne kriminellen Hintergrund sowie in vergleichbaren Fällen. Bitte fragen Sie uns einfach. Durch die gründliche Objekt-Desinfektion können sämtliche an einem Tatort vorhandenen Viren und Krankheitskeime beseitigt werden.
Bei möglichem Schädlingsbefall der Wohnräume, zum Beispiel an einem Leichenfundort mit langer Liegezeit, führen wir für Sie eine Schädlings-Bekämpfung durch. Wir bringen ihre Wohnräume wieder vollständig in Ordnung! Wohnraum-Sanierung: Im Zuge der Tatortreinigung führen wir auf Kundenwunsch unter anderem folgende Handwerksleistungen durch: Sporenbeseitigung, Entfernung von kontaminierten Bodenbelägen, Malerarbeiten, Entsorgung kontaminierter Gegenstände, Entfernung von Teppich oder Reparatur von Mauerwerk etc.. Eine Wohnraum-Wiederinstandsetzung ist z.B. bei Austritt von Leichenflüssigkeit zwingend notwendig, damit unangenehme Gerüche wie Schimmelgeruch vollständig neutralisiert werden. Leichenwasser, Exkremente, Schädlinge, Erbrochenes oder Rückstände der Spurensicherung sowie alle vergleichbaren Rückstände werden im Zuge einer Leichenfundortreinigung vollständig hygienisch beseitigt.
Im Falle längerer Leichenliegezeit wird immer eine Geruchsentfernung ausgeführt. Hierbei können alle unangenehmen Gerüche in den Räumen dauerhaft entfernt werden.
Ja. Nach der Reinigung sind ihre Wohnräume sofort uneingeschränkt nutzbar. Sie können die gereinigten und desinfizierten Bereiche umgehend bewohnen, vermieten oder verkaufen.
Wir beraten Sie kostenlos.